Die jährliche Unterweisung der Mitarbeiter ist Pflicht
von Unternehmensleitung und Führungskräften. Das Ziel ist, neben der Erfüllung
gesetzlicher Vorgaben, die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, Ihrer Kunden und Ihres
gesamten Unternehmens. Neben den gesetzlichen Vorschriften gibt es oft auch Forderungen
seitens der Versicherer und Berufsgenossenschaften. Im Unternehmen sollten, neben dem eventuell
erforderlichen Brandschutzbeauftragten, ausreichend Brandschutzhelfer
regelmäßig geschult werden. Gut ausgebildete Mitarbeiter führen vom Absetzen
des Notrufs bis zum Eintreffen der Feuerwehr erste Brandbekämpfungsmaßnahmen
durch. Brandschäden und wirtschaftliche Verluste durch Produktionsausfall werden
erheblich verringert und Gesundheitsschäden vermieden.
Kurzbeschreibung:
Die Teilnehmer erhalten eine
praxisnahe Brandschutzschulung mit Unterweisung für den persönlichen Schutz sowie
den Schutz Ihres gesamtes Unternehmens. Neben der Vermittlung der theoretischen
Grundlagen lernen die Teilnehmer das korrekte Verhalten zur Schadensvermeidung
und den richtigen Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen. Im Praxisteil üben die
Teilnehmer den sicheren Umgang mit Feuerlöschern bei verschiedenen
Übungsszenarien. Dazu steht ein modernes Feuertrainingsgerät mit offenem Feuer
zur Verfügung.